
Praxisleitung Hauswirtschaft (m/w/d)
Barmbek-Nord / Teilzeit / Unbefristet
Für unsere Kita Rübenkamp 15 suchen wir zum 15.10.2025 in Teilzeit mit 25,0 bis 30,0 Wochenstunden eine engagierte Praxisleitung Hauswirtschaft (m/w/d).
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Wir sind eine große Kita direkt im Stadtteil Barmbek- Nord, mit einem schönen, grünen Außengelände. Mit den "Öffis" sind wir prima zu erreichen. In unserer schönen Kita werden bis zu 200 Kinder betreut.
Wir sind ein sehr durchmischtes Hauswirtschaftsteam – sind erfahren, professionell und kompetent und schreiben Offenheit, Toleranz und Teamkultur groß. Wir sind immer für einen Spaß zu haben und stehen füreinander ein. Das heißt, dass wir großen Wert auf ein Miteinander legen und auf Augenhöhe arbeiten.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Zubereitung der Mahlzeiten im Rahmen der vorgegebenen Standards und die Einsatzplanung und Kontrolle des Hauswirtschaftsteams in Absprache mit der Verbund HWL. Sie arbeiten selbständig, verantwortungsvoll und haben Freude an der Arbeit in der Kita, dann freuen wir uns auf ihre Bewerbung.
- Job-ID: V000029165
- Einsatzort: Hamburg
- Besetzungsdatum: 15.10.2025
- Berufsfeld: Hauswirtschaftliches Personal
- Arbeitszeit: Teilzeit
- Bewerbungsschluss: 26.09.2025
Wir bieten Ihnen
- Partnerschaftlich orientiertes, vielseitiges und professionelles Arbeitsumfeld
- Zuschuss zu E-Bike, Deutschlandticket und Elternbeitrag, Jahressonderzahlung
Die Vergütung und der Urlaubsanspruch richten sich nach dem TV-EKSG.
Ihr Profil
- Kenntnisse in der Nahrungszubereitung
- Erfahrungen in einem hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeld sind wünschenswert
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Bereitschaft Neues zu lernen
Über uns
Die Elbkinder KITA Hamburg Servicegesellschaft mbH ist eine Tochter der Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH. Sie übernimmt die hauswirtschaftlichen Aufgaben wie Reinigung und Verpflegung in den Kitas. In 185 Kitas werden ca. 30.000 Kinder betreut.
Gemäß Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe § 72 a des SGB VIII sind wir als Träger verpflichtet, von allen Personen, die wir neu in unseren Einrichtungen einsetzen möchten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist, vorher einzusehen. Wenn vorhanden, reichen Sie bitte eine Kopie mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.
