Mitarbeiter (m/w/d) im Hauswirtschaftsbereich

Oststeinbek / Teilzeit / unbefristet 

Für unsere Kindertagesstätte Meessen in Oststeinbek suchen wir - aktuell für den Bereich Küche - einen engagierten Mitarbeiter (m/w/d) im Hauswirtschaftsbereich.

Die Stelle ist in einem Umfang von 25,0 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.

Wir sind eine große Kita in Oststeinbek mit einem schönen, grünen Außengelände. Momentan betreuen wir um die 95 Kinder im Krippen-, Elementar- und Hortbereich.

Besonders unser Hauswirtschaftsteam freut sich sehr über Zuwachs

Die Arbeitszeiten sind aktuell zwischen 10:00 und 15:00 Uhr.

Es erwartet Sie ein durchmischtes, professionelles und kompetentes Hauswirtschaftsteam. Wir schreiben Offenheit, Toleranz und Teamkultur groß. Wir sind immer für einen Spaß zu haben und stehen füreinander ein. Das heißt, dass wir großen Wert auf ein Miteinander legen und auf Augenhöhe arbeiten.

Nutzen Sie die Chance und werden Sie Teil eines wunderbaren Teams und unseres Unternehmens.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

  • Job-ID: V000029243
  • Einsatzort: Oststeinbek
  • Besetzungsdatum: 01.11.2025
  • Berufsfeld: Hauswirtschaftliches Personal
  • Arbeitszeit: Teilzeit
  • Bewerbungsschluss: 24.10.2025

Wir bieten Ihnen

  • Partnerschaftlich orientiertes, vielseitiges und professionelles Arbeitsumfeld
  • Interessante Perspektiven durch die Größe und Vielfalt unseres Unternehmens

Ihr Profil

  • Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Erfahrung in einem hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeld von Vorteil
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Teamfähigkeit
  • Freude an einem Arbeitsumfeld mit Erziehungskräften und Kindern
  • Flexibilität hinsichtlich der Einsatzzeiten und -bereiche setzen wir voraus

Über uns

Die Vereinigung Kitas Nord ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das Kindertagesstätten im Hamburger Umland aufbaut und betreibt. Wir sind anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Hamburg.

Gemäß Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe § 72 a des SGB VIII sind wir als Träger verpflichtet, von allen Personen, die wir neu in unseren Einrichtungen einsetzen möchten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist, vorher einzusehen. Wenn vorhanden, reichen Sie bitte eine Kopie mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.